04.05.2021

Urteil bei der Klage gegen das Ticketportal Viagogo

Das Handelsgericht St. Gallen hat einen Entscheid bezüglich „Markenrecht und unlauterer Wettbewerb“ gegen Viagogo gefällt:

Das Gericht untersagte Viagogo unter Strafandrohung, Veranstaltungen des Circus KNIE als ausverkauft zu bezeichnen, solange bei der offiziellen Verkaufsstelle Ticketcorner noch Eintrittskarten erhältlich sind. Zudem verbot das Gericht Viagogo, falsche Bezeichnungen für Preiskategorien bzw. Sektoren (z.B. "Block: Seating") zu verwenden und/oder falsche Sitzpläne abzubilden. Das Gericht bestätigte, dass ein derartiges Verhalten irreführend und unzulässig ist. Ferner erkannte das Handelsgericht, dass der Bestellprozess auf der Viagogo-Webseite unlauter ausgestaltet ist und insbesondere gegen das Klarheitsgebot verstösst. Das Urteil setzt Viagogo damit auch in Bezug auf Ausgestaltung des Bestellprozesses und der Preisangaben klare Grenzen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Circus KNIE ist erfreut über den klaren Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen, der letztlich die Kundinnen und Kunden vor irreführendem Verhalten beim (Weiter-) Verkauf von Tickets schützt.